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Beginnst du mit deinem Studium an der VHL University of Applied Sciences (VHL) und beabsichtigst du, deinen Wohnsitz in die Niederlande zu verlegen? Informiere dich dann, ob deine Krankenversicherung in Deutschland noch gültig ist oder welche Änderungen du vornehmen musst.
Das deutsche und das niederländische Gesundheitssystem sind einander ähnlich, doch es gibt Unterschiede. In den Niederlanden wird nicht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschieden. Alle Einwohner sind verpflichtet, eine gesetzlich definierte Krankenversicherung abzuschließen und haben dabei freie Wahl, für welchen Anbieter sie sich entscheiden und welche zusätzlichen Leistungen sie neben der Basisversicherung mit in ihr Leistungspaket aufnehmen.
Studierst du in den Niederlanden ohne dabei einen Nebenjob in den Niederlanden zu haben, dann kannst du bis zu deinem 25. Geburtstag über deine Eltern in Deutschland familienversichert bleiben. Nimm jedoch vor Studienbeginn Kontakt mit deiner Versicherung auf und beantrage einen sogenannten Anspruchsnachweis. Informiere dich auch über deine Auslandsabdeckung während des Studiums und ob es bestimmte Bedingungen zu beachten gibt.
Ab dem Alter von 25 Jahren bist du in Deutschland nicht mehr automatisch familienversichert und musst du in Deutschland oder den Niederlanden eine eigene Krankenversicherung abschließen. Bist du über 30 Jahre alt oder hast du einen Nebenjob in den Niederlanden, dann bist du verpflichtet, während des Studiums eine Basisversicherung in den Niederlanden abzuschließen.
Eine Basisversicherung kostet ca. €90,- im Monat, mit einer gesetzlich festgelegten Selbstbeteiligung von €385,-. Für einen umfangreicheren Versicherungsschutz kannst du dieses Standardpaket mit zusätzlichen Leistungen (z.B. Zahnarztversicherung) erweitern.
Versicherungsanbieter in den Niederlanden im Vergleich:
Schließt du eine Krankenversicherung in den Niederlanden ab, dann hast du die Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss für die Versicherungsgebühren (zorgtoeslag) zu beantragen. Voraussetzung ist, dass dein Jahreseinkommen €31.138 nicht überschreitet. Beantragen kannst du diese Teilerstattung beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst).